1. Allgemeines
Die Firma JobCoaching bietet als durch die DEKRA zertifiziertes Unternehmen ein umfassendes Angebot an Coaching-Maßnahmen, Workshops und Beratungen an. Die Angebote richten sich an Menschen, die beruflich und persönlich positive Veränderungen in ihrem Leben erreichen möchten.
Uns ist es wichtig, Teilnehmer/innen, die ethischen Grundsätze eines Coachings im Rahmen der notwendigen Selbstverantwortung nahe zu bringen und vor einer Vereinbarung für ein Coaching zu klären.
Die im Coaching-Prozess durchgeführten Methoden und Techniken werden von qualifizierten Fachkräften angeboten, sind vielfach erprobt und haben sich bewährt. Der Erfolg ist an die aktive Mitwirkung jedes Klienten gebunden. Die Firma JobCoaching ist berechtigt, sachverständige Dritte und andere geeignete Unterstützung zur Durchführung eines Coaching- und Beratungsvertrages heranzuziehen.
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ergebnisses.
Die mit dem Klienten abgestimmten Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die Entscheidungen und weitere Vorgehensweise des Auftraggebers/der Auftraggeberin vor. Auf dieser Grundlage werden im Nachgang des Coachings durch den Auftraggeber Angebote erarbeitet.
Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von dieser AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
2. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen, Laufzeit, Rücktritt vom Vertrag
Die Angebote sind freibleibend, Änderungen sind vorbehalten. Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die im Angebotsschreiben bzw. im Vertrag festgelegten Honorare berechnet. Im Einzelfall und abhängig von der Dienstleistung sind Anreise, Unterkunft, Transfer, Verpflegung etc. nicht in den Preisen enthalten.
Hierüber sind auch die Dauer der Vereinbarung und die Rücktrittsbedingungen vom Vertrag geregelt. Diese sind individuell geregelt und abhängig vom jeweiligen Inhalt der Dienstleistung. Informationen zu den Rahmenbedingungen sind auf der Webseite und entsprechenden Materialien veröffentlicht.
Das Honorar ist, wenn nichts Anderslautendes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.
3. Absage von Terminen
3.1 Absagen von Coaching-Terminen
Mit dem Klienten/der Klientin vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch.
Zeit und Ort des Coachings werden von den am Coaching Beteiligten einvernehmlich vereinbart. Der Klient/die Klientin verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen, der Coach garantiert die Durchführung des Coaching-Prozesses in geeigneten Räumlichkeiten.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coaching-Sitzungen ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar als Ausfallhonorar fällig.
Die Firma JobCoaching ist berechtigt, im Falle von höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks o.ä. Fällen, die die Durchführung des Coachings erheblich erschweren oder unmöglich machen, die Termine abzusagen bzw. zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.
In diesen Fällen wird die Firma JobCoaching dem Klienten/die Klientin schnellstmöglich informieren sowie einen Ersatztermin anbieten.
3.2 Ausfall eines Coaching-Termins bei Klienten der
Arbeitsagenturen/Jobcenter/Berufsgenossenschaften
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich einzuhalten und bei Verhinderung durch eine Bestätigung zu belegen. Sollten Termine fortlaufend nicht eingehalten werden, wird dies mit dem zuständigen Auftraggeber besprochen und das Coaching ggf. vorzeitig beendet.
Kosten werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt.
Nicht wahrgenommene Termine werden nicht nachgeholt.
3.3 Stornierungsbedingungen Workshops, Seminare und Weiterbildungen
Bei Stornierungen, die innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung und 14 Tage vor Workshop-Beginn vorgenommen werden, wird der entrichtete Betrag voll zurückgezahlt bzw. wird nicht fällig.
Bei Stornierungen bis 7 Tage vor dem Workshop erfolgt eine Rückerstattung in Höhe von 50% des bereits gezahlten Betrages bzw. werden 50% des Betrages fällig.
Stornierungen, die innerhalb von 7 Tagen vor Workshop-Beginn vorgenommen werden, sind nicht bzw. nur in Einzelfällen (Krankheit, höhere Gewalt) erstattungsfähig.
4. Copyright
Alle an den Auftraggeber/die Auftraggeberin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts Anderslautendes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten.
Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein der Firma JobCoaching. Dem Klienten/der Klientin ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der Firma JobCoaching ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
5. Versicherungsschutz
Jeder Klient/jede Klientin trägt die volle Verantwortung für sich und seine/ihre Handlungen und seine Gesundheit innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen.
Beim Coaching handelt es sich nicht um eine Psychotherapie und ersetzt diese auch nicht. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit und Gesundheit voraus.
Der Auftraggeber versichert für jeden Klienten/jede Klientin, dass dieser/diese psychisch gesund, normal belastbar sowie unbeschränkt geschäftsfähig ist.
6. Haftung
Die Informationen in den Coaching-Sitzungen sowie in allen Berichten und Dokumentationen werden durch den Coach sorgfältig erwogen und überprüft.
Bei der Tätigkeit der Firma JobCoaching handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg oder bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis ist nicht geschuldet. Eine Haftung wird insofern ausgeschlossen.
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten, die sich im Coaching-Prozess ergeben, erfolgt auf eigene Gefahr des Klienten/der Klientin.
Die Haftung der Firma Jobcoaching für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen ist auf die vertragliche Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.
Die Firma JobCoaching sichert zu, gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit der Leistungserbringung in angemessenem Umfang versichert zu sein. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt. Es besteht ein zertifiziertes System des Reklamationsmanagements.
7. Vertraulichkeit
Die Firma JobCoaching verpflichtet sich dazu, die im Rahmen der Beratertätigkeit überlassenen Daten nur zum Zweck der Bearbeitung des jeweiligen Klientenanliegens zu verarbeiten sowie sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
8. Mitwirkungspflicht des Klienten/ der Klientin
Das Coaching erfolgt auf der Grundlage des zwischen den Vertragspartnern geführten vorbereitenden Gespräches. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Ergebnisse nicht garantiert werden können.
Der Coach steht dem Klienten/der Klientin als Prozessbegleiter zur Seite und unterstützt diesen/diese bei einer beruflichen und persönlichen Entscheidungsfindung und in diesem Prozess stattfindenden Veränderungssituationen. Die Veränderungsarbeit wird vom Klienten/der Klientin eigenverantwortlich geleistet und setzt Eigenverantwortung und die aktive Bereitschaft zur Selbstreflektion voraus.
9. Abgrenzung zur Psychotherapie
Coaching ersetzt keine notwendige Therapie. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Der Prozess dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten/der Klientin.
10. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten/der Klientin einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als anwendbares Recht wird ausschließlich deutsches Recht vereinbart. Als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Potsdam/Brandenburg. Erfüllungsorte sind die auf der Webseite genannten Durchführungsorte.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.